Bekanntermaßen gibt es viele verschiedene Autoversicherung, die alle unterschiedlich ausfallen und unterschiedliche Aufgaben erfüllen beziehungsweise übernehmen. In allererster Linie gibt es da natürlich die sogenannte Kfz-Haftpflichtversicherung, welche anderes als andere Versicherungsarten, gesetzlich vom Staat vorgeschrieben ist.
Die Kfz-Versicherung besagt, dass der Geschädigte finanziell abgesichert ist, wenn mit dem eigens versicherten Fahrzeug ein Unfall verursacht wird. Diese Versicherungsart übernimmt dabei alle anstehenden Kosten für die jeweiligen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei dem Unfall verursacht wurden.
Unberechtigte Haftpflicht-Ansprüche werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung verwehrt. Neben der Haftpflichtversicherung, gibt es noch die Teilkasko-Versicherung. Durch die Teilkasko-Versicherung werden anstehende Schäden gedeckt, welche über das Maß der Haftpflichtversicherung hinaus entstehen können.
Die Teilkasko-Versicherung deckt dabei unterschiedliche Schäden ab, welche zum Beispiel auf natürlicher Basis entstanden sind. Darunter fallen zum Beispiel auch Schäden durch Hagel, wo viele Kratzer und Schrammen entstehen können.
Außerdem übernimmt die Teilkasko-Versicherung die Kosten, die durch Überschwemmungen, Bränden oder Stürmen entstehen, aber auch wenn das eigene Fahrzeug gestohlen werden sollte.
Ein weiterer Fall wäre auch noch, dass die Teilkasko-Versicherung die Schäden übernimmt, die durch Wildunfälle entstehen. Bei einer Kollision mit Wild auf Landschaftsstrecken entstehen meist größere Schäden an der Motorhaube, beziehungsweise Glasschäden an der Windschutzscheibe, die jedoch ebenfalls von der Teilkasko-Versicherung übernommen werden.
In der Teilkasko-Versicherung existieren keine Schadenfreiheitsklassen. Allerdings können Sie durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung den Versicherungsbeitrag senken.
Eine weitere Versicherungsart, ist die Vollkasko-Versicherung. Diese Versicherungsart ist die beliebteste aller Versicherungsarten, da diese Versicherung nochmals über die Leistungen der Teilkasko-Versicherung hinausragen.
Darunter fallen zum Beispiel eigens verschuldete Unfälle, wobei die Schäden des Geschädigten natürlich von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Allerdings übernimmt diese natürlich nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug, welche dann von einem selber gezahlt werden müssen.
Mit einer Vollkasko-Versicherung ist der Rundumschutz gegeben, da diese alle weiteren Kosten übernimmt, die nicht von der Haftpflicht- oder der Teilkasko-Versicherung übernommen werden.
Außerdem werden alle mutwilligen beziehungsweise böswilligen Handlungen dritter Personen übernommen, worunter zum Beispiel Vandalismus zählt.
Abschließend lässt sich dazu sagen, dass ein Fahrer nur gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Alle weiteren Versicherungen wie Voll- oder Teilkaskoversicherung sind zusätzliche Versicherungen, die natürlich vor vielen weiteren Ereignissen schützen, jedoch sind diese nicht verpflichtend.
Es lässt sich natürlich nicht abstreiten, dass man mit den zusätzlichen Versicherungen, komplett rund um abgesichert ist, jedoch kosten diese bekanntermaßen noch deutlich mehr Geld, welches dann monatlich oder jährlich bezahlt werden muss.