Wann kann man die Autoversicherung kündigen?

Die meisten Versicherten besitzen eine Versicherung, die immer für ein ganzes Jahr geltend ist. Dabei kann es unabhängig sein, in welchem Monat man den Vertrag abgeschlossen hat, sprich eine im Juni abgeschlossene Versicherung, ist bis zum nächsten Juni geltend.

Um eine Autoersicherung zu kündigen, muss man ein Kündigungsformular beziehungsweise Kündigungsschreiben bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einreichen, die mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags bei der Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein muss.

Ist dieser Faktor nicht gegeben, wird die Versicherung für ein weiteres Jahr verlängert. Ein Kündigungsschreiben sollte alle nötigen Daten enthalten, darunter fällt zum Beispiel auch die Versicherungsnummer. Des Weiteren muss angegeben werden, um welchen Fahrzeugtyp es sich gehandelt hat und von welcher Marke das Auto stammt. Außerdem sollte man zum Beispiel noch das Kennzeichen angeben.

Ein übersichtliches und fachgerechtes Kündigungsschreiben als vorgefertigtes Formular findet man auf vielen Internetseiten. Das angefertigte Kündigungsschreiben muss dann entweder selber zur jeweiligen Versicherungsstelle gebracht werden, oder dort per Post eingehen.

Um zu vergewissern, dass das Kündigungsschreiben auch rechtzeitig bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist, empfiehlt sich natürlich, dass Kündigungsschreiben selber dort hin zu bringen (oder per Einschreiben den Brief abzusenden).

Sollte man das machen, ist es ebenfalls empfehlenswert, sich den Eingang der Kündigung von der Versicherungsgesellschaft bestätigen zu lassen. Der beste Zeitpunkt um seine Versicherung zu kündigen ist übrigens in den meisten Fällen der Zeitraum zwischen den letzten beiden Kalendermonaten.

In der Zeit zwischen dem November und dem Dezember werben viele Versicherungsgesellschaften, mit günstigen Angeboten und Preisen. Das wird natürlich zu der Zeit gemacht, an der die meisten Versicherungen auslaufen, sprich am Jahresende.

Das ganze dient natürlich der Gewinnung von neuen Kunden, die gerne mal bei günstigen Angeboten, die Versicherungsgesellschaft wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht ist oftmals ebenfalls gegeben und steht dem Versicherten dann zu, wenn die Assekuranz die Beiträge erhöht, ohne den Versicherungsschutz in einem angemessenen Umfang zu erweitern.

Wird die Prämie teurer, weil sich Regional- oder Typklasse des versicherten Fahrzeugs geändert haben, kann der Versicherte genauso von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn sich die Versicherungsprämie aufgrund eines regulierten Schadensfalls verteuert. Wer ein Sonderkündigungsrecht nutzen will, muss in der Regel innerhalb von einem Monat nach Eintreten des Kündigungsgrundes die Kfz-Versicherung kündigen. Die Versicherungsgesellschaft erstattet den gezahlten Jahresbeitrag anteilig.