Wer zahlt Kfz Versicherung beim Leasing

Für viele Autokunden ist es heute nicht mehr oberstes Ziel ein Auto zu kaufen. Immer beliebter und weit verbreitet ist die Möglichkeit des Leasing. Hierbei bezahlen Sie lediglich die Nutzung des Fahrzeugs über einen bestimmten Zeitraum. Danach können Sie dies ganz einfach umtauschen. Eine Wichtige Frage die sich stellt ist: Wer zahlt die KFZ-Versicherung beim Leasing? Die Antwort ist: Sie zahlen neben der Leasinggebühr auch alle weiteren Kosten, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes geregelt.

Dazu zählen sowohl Steuern wie auch die KFZ Versicherung und müssen zusätzlich vom Kunden bezahlt werden. Das Autohaus oder anderer Leasinggeber ist und bleibt davon unberührt. Ihm gehört das geleaste Fahrzeug weiterhin als Eigentümer bis Vertragsende.

Im Leasingvertrag selbst ist oft die Rückgabe des Leasingobjektes nach Vertragslaufzeit in einem zuvor definiertem Zustand geregelt. Daher gilt es auf Nummer sicher zu gehen und nicht nur auf eine KFZ Haftpflichtversicherung zu setzen sondern eine Teilkaskoversicherung oder sogar Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese sichern Sie gegen jegliche Schäden ab. Ausgenommen sind hier natürlich grobfahrlässiges Verhalten. Gerade die Vollkaskoversicherung schützt Sie zudem bei einem Totalschaden vor finanziellen Aufwändungen, die meist nur von wenigen leicht zu stemmen ist. Möchten Sie sich also auch auf finanzieller Ebene schützen, ist die Vollkaskoversicherung pflicht. Abzüglich der vergleichsweise niedrigen Eigenbeteiligung, stellt diese den idealen Begleiter bei Leasing-Fahrzeugen dar.

Zusammengefasst lässt sich daher sagen, dass der Leasingnehmer die KFZ Versicherungskosten zahlt. Da die Ausnahme die Regel bestätigen soll aber noch auf diese Ausnahme hingewiesen werden. Denn manche Leasingverträge beinhalten bereits die Versicherungskosten. Da es bei einem Totalschaden zum kompletten Zahlungsausfall des Leasingnehmers kommen kann, verlangt der Leasinggeber zudem eine entsprechende Teilkasko- oder Vollkaskoversichrung. Zudem ist im Versicherungsvertrag dann vermerkt, dass der hypothetische Versicherungsanspruch auf den Leasinggeber übertragen wird. Nachzulesen ist dies auch im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wenn der Leasingnehmer nun noch eine GAP-Versicherung abschließt, gleicht diese den Differenzverlust des Ablösewerts und Wiederbeschaffungswert aus. Gerade wenn kleinere, oftmals nicht sofort sichtbare Schäden am Fahrzeug entdeckt werden, ist dies dann mit empfindlichen Nachzahlungen verbunden. Eine GAP-Versicherung tritt für diese und andere Wertmindernde Umstände dann ein.